Auf den Kanarischen Inseln gilt nicht die spanische Mehrwertsteuer, sondern der IGIC (Impuesto General Indirecto Canario). Für jeden, der hier Material kauft, ist das kein Detail: Es ändert den Endpreis und die Rechnung.
Welche Sätze das Gesetz kennt
Artikel 51 des Gesetzes 4/2012 zählt die Sätze abschließend auf:
- Nullsatz für die in Artikel 52 genannten Lieferungen und Leistungen
- ermäßigter Satz 3 % (Artikel 54)
- ermäßigter Satz 5 % (Artikel 54 bis)
- Regelsatz 7 % – und zwar ausdrücklich für alles, was keinem der anderen Sätze unterliegt
- erhöhte Sätze 9,5 % und 15 % (Artikel 55 und 56)
- Sondersatz 20 % (Artikel 57)
Der Regelsatz ist also die Auffangregel: Wo kein besonderer Tatbestand greift, sind es 7 %.
Eine Zahl, die wir nicht wiederholen
In Blogs und Angeboten liest man häufig, Photovoltaikmodule und Speicher würden auf den Kanaren „mit 0 % oder 3 % IGIC“ besteuert, mit Verweis auf eben dieses Gesetz. Wir haben den konsolidierten Text im BOE daraufhin durchsucht: die Wörter „fotovoltaica“ und „autoconsumo“ kommen darin nicht vor. Aus der zitierten Norm lässt sich diese Aussage also nicht belegen.
Das heißt nicht, dass es keinen anwendbaren Sondertatbestand geben kann – die Artikel 52 und 54 enthalten zahlreiche Fälle, und für einige davon ist ein vorheriges Verfahren oder eine Anzeige nötig. Es heißt: Wir behaupten hier keinen Satz, den wir nicht am Gesetzestext zeigen können. Verbindlich ist die Auskunft der Agencia Tributaria Canaria; bei einer konkreten Investition klärt das Ihre Steuerberatung im Voraus.
Was das praktisch für eine Bestellung bedeutet
- Fragen Sie den Steuersatz vor der Bestellung ab und lassen Sie ihn auf dem Angebot ausweisen.
- Prüfen Sie, ob ein Sondertatbestand ein vorheriges Verfahren verlangt – nachträglich ist er in der Regel nicht mehr anwendbar.
- Wer eine Förderung beantragt, sollte wissen, wie der IGIC in der Bemessungsgrundlage behandelt wird: Ob die Steuer förderfähig ist, hängt von den Förderbedingungen und der Unternehmereigenschaft ab.
Wichtiger Hinweis
Dieser Beitrag beschreibt den gesetzlichen Rahmen und ist keine Steuerberatung. Für die Anwendung auf Ihren Fall ist die Agencia Tributaria Canaria bzw. Ihre Steuerberatung zuständig.