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Förderungen für Photovoltaik auf den Kanaren: wo man sie findet und wie man keine Frist verpasst

· 2 Min. Lesezeit

Zu Förderungen für Photovoltaik auf den Kanaren kursieren viele Zahlen. Das Problem an Zahlen ist, dass sie ein Ablaufdatum haben: Ein Beitrag, der einen Betrag und eine Frist nennt, ist ein Jahr später bestenfalls nutzlos und schlimmstenfalls der Grund, warum jemand einen Aufruf verpasst.

Deshalb nennt dieser Beitrag bewusst keine Beträge und keine Fristen. Er beschreibt, wie man sie selbst und aktuell findet – und was man vorbereitet haben muss, damit die Bewerbung nicht an der Uhr scheitert.

Es gibt nicht eine Förderung, sondern drei Ebenen

  • Staatlich: Programme, die über die Autonome Gemeinschaft abgewickelt werden.
  • Kanarische Regierung: Aufrufe der zuständigen Consejería, veröffentlicht im BOC und abgewickelt über die Sede electrónica.
  • Cabildo Ihrer Insel: eigene Aufrufe, oft mit anderen Voraussetzungen, anderen Beträgen und eigenen Fristen.

Diese drei Ebenen laufen nicht synchron. Wer nur eine beobachtet, sieht die anderen zwei nicht.

Wo Sie zuerst nachsehen

  • Boletín Oficial de Canarias (BOC): hier erscheinen die bases reguladoras und die Aufrufe rechtsverbindlich. Was nicht im Amtsblatt steht, ist kein Aufruf, sondern eine Ankündigung.
  • Sede electrónica des Gobierno de Canarias: hier wird eingereicht, und hier steht der aktuelle Status eines Verfahrens.
  • Website Ihres Cabildo: für die inselspezifischen Aufrufe.

Nehmen Sie die Beträge aus dem Amtsblatt oder der Sede, nicht aus einem Blog – auch nicht aus diesem.

Der Punkt, an dem die meisten scheitern

Viele Aufrufe laufen im Verfahren der nicht wettbewerblichen Konkurrenz (concurrencia no competitiva): Die Mittel werden in der Reihenfolge des Eingangs vergeben, bis der Topf leer ist. Das bedeutet: Es gewinnt nicht das beste Projekt, sondern der vollständige Antrag, der zuerst da ist. Eine Woche Verzögerung wegen einer fehlenden Unterlage kann teurer sein als jede Preisverhandlung.

Was vorher fertig sein sollte

Diese Unterlagen brauchen erfahrungsgemäß Vorlauf und lassen sich vor der Öffnung beschaffen:

  • digitales Zertifikat oder Cl@ve für die elektronische Einreichung – das ist der häufigste Zeitfresser;
  • Nachweis über die Verfügungsberechtigung an der Immobilie und, bei Eigentümergemeinschaften, der Beschluss;
  • ein detailliertes Angebot mit Positionen, Leistung in kW, Speicherkapazität in kWh und den Herstellerdatenblättern;
  • Nachweise über die Erfüllung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten;
  • die letzte Stromrechnung sowie Angaben zum Netzanschluss.

Zwei Regeln, die man vorher kennen sollte

  • Nicht vor der Zeit anfangen. Viele Aufrufe fördern nur Arbeiten und Rechnungen ab einem bestimmten Stichtag. Wer vorher bestellt, kann die Förderung verlieren. Prüfen Sie den förderfähigen Zeitraum, bevor Sie unterschreiben.
  • Die Bewilligung ist nicht das Ende. Es folgt die Nachweisphase mit Rechnungen, Zahlungsbelegen und Abnahmedokumenten. Heben Sie alles von Anfang an vollständig auf.

Wichtiger Hinweis

Die konkreten Voraussetzungen, Beträge und Fristen ergeben sich ausschließlich aus den jeweils geltenden bases reguladoras und dem Aufruf im Amtsblatt. Dieser Beitrag ist eine Orientierung zum Vorgehen und keine Rechtsberatung.

Quellen

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